Kostenerstattung: wie es funktioniert

Das Problem:
Kostenerstattungstarife sind teuer!

Monatsbeiträge in €
Mann Frau
Einstieg mit 20 30-60 40-100
Einstieg mit 40 50-120 70-140
Einstieg mit 60 80-160 70-140

zusätzlich zum GKV-Beitrag!

Derzeit haben zwar rund 4 Millionen GKV-Versicherte eine stationäre Zusatzversicherung für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer abgeschlossen, aber nur etwa 200.000 – also nur rund 5% der erstgenannten Gruppe – eine ambulante Zusatzversicherung für die Privatbehandlung im Kostenerstattungsverfahren. Dass die Kostenerstattung in der Vergangenheit kein „Renner“ bei den GKV-Versicherten war, hängt – neben einer fehlenden Transparenz und Kommunikation der Vorteile ambulanter Privatbehandlung – auch mit den je nach Eintrittsalter erheblichen monatlichen Zusatzbelastungen zusammen.

Allerdings entfallen in den Kostenerstattungstarifen, die ja Restkostenversicherungen nach GKV-Vorleistung sind, weit über 50 % der Leistungsausgaben auf die über die EBM-Sätze hinausgehenden GOÄ-Honorare. Mit anderen Worten: Die Tarife sind gerade deswegen so teuer, weil das Honorarniveau der GOÄ so deutlich über dem des EBM liegt. Vor diesem Hintergrund ergibt sich zwangsläufig, dass es aus ärztlicher Sicht nicht Ziel sein darf, von den PKV-Unternehmen niedrigere Versicherungsprämien zu fordern. Denn dies würde zwangsläufig den Druck auf die derzeitige GOÄ erhöhen, die doch das Rückgrat der ärztlichen Honorareinnahmen ist.

Daher gibt es nur folgende sinnvolle Konsequenzen aus den genannten Zusammenhängen:
• Transparenz der Vorteilsversprechen einer ambulanten Privatbehandlung und
• Ausrichtung des Angebots exakt auf die 10 bis 15 % der GKV-Versicherten, die sich eine ambulante Privatbehandlung leisten wollen und leisten können