Kostenerstattung: wie es funktioniert

Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung
für GKV-Patienten (Teil 1: Mit PKV)

  1. Wechsel in die PKV
  2. GKV-Versicherter mit Kostenerstattung und mit Zusatzversicherung
    a) Erstattung bis GOÄ-Schwellenwert
    b) Erstattung bis mittlerer GOÄ-Satz (1,7fach)
    c) Erstattung bis GOÄ-Einfachsatz

Die Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung von GKV-Versicherten sind aufgrund der Entwicklungen der vergangenen Jahre vom systematischen Ansatz her vielfältiger geworden. Ideal für Patienten und Ärzte ist natürlich der Wechsel in die private Vollversicherung. Dies ist allerdings nach wie vor nur den rund 10 Millionen freiwillig versicherten GKV-Mitgliedern möglich, also Angestellten mit einem Jahresarbeitsentgelt über 41.850 € (Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2004) oder Selbständigen. Ein wichtiger Grund für den baldigen Wechsel in die PKV könnte die Diskussion über eine Bürgerversicherung sein, weil bereits in der PKV Versicherte aus verfassungsrechtlichen Gründen (Schutz der eigentumsgleichen Altersrückstellungen gem. Art. 14 Grundgesetz) kaum in eine allgemeine Zwangsversicherung einbezogen werden können.

Die Wahl einer ambulanten Privatbehandlung im Wege der GKV-Kostenerstattung wird im Regelfall mit dem Abschluss einer entsprechenden privaten Zusatzversicherung verbunden. Während bislang in derartigen Tarife auf der Grundlage der GOÄ ohne Beschränkung auf bestimmte Sätze erstattet wird, gibt es seit dem Jahr 2004 intensive Diskussionen in der Ärzteschaft, mehr Patienten für die Kostenerstattung zu gewinnen, indem durch freiwillige Beschränkungen auf das Standardtarif-Niveau oder sogar auf den GOÄ-Einfachsatz preiswertere Zusatzversicherungen angeboten werden (vgl. unten).