Kostenerstattung: wie es funktioniert

Möglichkeiten privatmedizinischer Versorgung
für GKV-Patienten (Teil 2: ohne PKV)

  1. GKV-Versicherter mit Kostenerstattung
    ohne Zusatzversicherung
    – Liquidation bis GOÄ-Schwellenwert
    – Liquidation bis mittlerer GOÄ-Satz (1,2fach)
    – Liquidation zum GOÄ-Einfachsatz
  2. GKV-Versicherter mit Teilnahme an ärztlich kontrolliertem Sondersystem („excellence“)

Neben den verschieden Optionen im Bereich der privaten Voll- und Zusatzversicherung besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, Privatbehandlung mit GKV-Kostenerstattung ohne eine entsprechende Zusatzversicherung zu wählen. Die Kosten und Risiken sind angesichts eines Bindungszeitraums von 1 Jahr in der Regel überschaubar. Dies gilt vor allem dann, wenn die behandelnden Ärzte eine Beschränkung der GOÄ-Liquidation auf bestimmte Sätze oder in der Nähe des EBM-Niveaus zusagen. Bei derartigen Zusagen ist allerdings zu beachten, dass nicht selten bereits der Einfachsatz der GOÄ, der vom Arzt gemäß Berufsordnung nur in Ausnahmefällen unterschritten werden darf, deutlich über den entsprechenden EBM-Sätzen liegt. Im Übrigen bleibt dem Patienten natürlich ein Restrisiko für unvorhergesehene und aufwendige fachärztliche oder zahnärztliche Behandlungen.

Als auf ein Jahr befristetes „Schnupperangebot“ lässt sich Kostenerstattung dennoch in dieser Form attraktiv ausgestalten, wenn z.B. lokale oder regionale Ärztenetze den an Privatbehandlung interessierten GKV-Patienten ein in sich stimmiges Angebot machen. Allerdings ist bei solchen Modellen stets an die Gefahr zu denken, dass „Billigangebote“ in einem Teilmarkt der Privatmedizin auf Dauer ungünstige Rückwirkungen auf die Liquidationsmöglichkeiten im bisherigen PKV-Markt haben können. Dennoch werden derartige Aktivitäten wohl insbesondere dann weiter zunehmen, wenn sich die PKV dem Markt der Kostenerstattungstarife nicht deutlich intensiver als bisher annehmen sollte.

Eine weitere, völlig neuartige Möglichkeit, Privatmedizin bei GKV-Versicherten ohne die komplexen Probleme von Kostenerstattung und Zusatzversicherung anzubieten, besteht im Aufbau ärztlich geleiteter Sondersysteme (vgl. unten)