Kostenerstattung: wie es funktioniert

Kostenerstattung Zahnarzt und Zahnersatz

  • Spezifika der zahnärztlichen Versorgung
    – GOZ nahe an BEMA-Z
    – punktuelles KE-Verfahren möglich
  • Interesse der Zahnärzteschaft an KE:
    – flexiblere Versorgung
    – Budgetentlastung
  • Vorteile einer Einbeziehung der Zahnärzte
    – größte Arztgruppe (60.000)
    – viele junge und körperlich gesunde Patienten
    – größere „Verkaufserfahrung“

Die Einbeziehung der Zahnärzte in einen gemeinsamen Ansatz zur Förderung der Kostenerstattung ist von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist die zahnärztliche Behandlung für viele Versicherte ein wichtiges Argument bei der Wahl einer privatmedizinischen Versorgungsform, zum anderen werden Zahnarztpraxen auch von körperlich gesunden Versicherten aufgesucht, die für langfristig kalkulierende private Krankenversicherer besonders interessant sind. Darüber hinaus verfügen die Zahnärzte in ihrer Mehrheit über eine größere „Verkaufserfahrung“ im Hinblick auf privatmedizinische Versorgungsformen.

Da die kassenzahnärztlichen Vergütungen im BEMA-Z im Durchschnitt nur geringfügig unter den privatzahnärztlichen Sätzen in der GOZ liegen (in der zahnerhaltenden Behandlung ist dies sogar umgekehrt), liegt das Interesse der Zahnärzte an Kostenerstattungspatienten weniger im reinen Honorarvorteil als vielmehr in der Möglichkeit einer flexibleren Versorgung außerhalb der Honorarbudgets.