Kostenerstattung: wie es funktioniert

Die ‚Zusatztarife‘ der GKV

  • AOK: Koop. DKV kein KE-Tarif
  • IKK: Koop. Signal-lduna kein KE-Tarif
  • BKK: Koop. Barmenia kein KE-Tarif
  • DAK: Koop. Hanse-Merkur kein KE-Tarif
  • TK: Koop. Generali kein KE-Tarif
  • BEK: Koop. HUK-Coburg guter KE-Tarif

Seit dem 1.1.2004 können gesetzliche Krankenkassen gem. § 194 Abs. 1 a SGB V ihren Versicherten ganz legal und offiziell den Abschluss von Zusatztarifen privater Krankenversicherungsunternehmen vermitteln. Die meisten Krankenkassen haben hierfür Kooperationsverträge mit jeweils ganz bestimmten PKV-Unternehmen geschlossen. Allerdings beziehen sich diese Kooperationen in der Regel auf andere Tarife als die ambulante Kostenerstattung, nämlich zumeist auf stationäre Zusatztarife, Zahn-Zusatztarife und Auslandsreisekrankenversicherungen.

Von den großen Krankenkassen hat nur die BEK einen ambulanten Kostenerstattungstarif „im Angebot“ – und zwar einen preislich recht attraktiven. BEK-Versicherte erhalten auf diesen „Tarif GKE“ der HUK-Coburg sogar noch eine Ermäßigung von 4%, so dass für BEK-Patienten der HUK-Tarif zur ambulanten Kostenerstattung sicher eine gute Wahl ist und zu Recht den 2. Platz im großen DIP-Test unter 15 Kostenerstattungstarifen belegt hat (vgl. unten).

Allerdings blendet dieser Tarif Leistungen außerhalb der GKV-Leistungspflicht (z.B. Sehhilfen, Heilpraktiker) vollständig aus. Ferner erfolgt die Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse nur bis maximal 90% des Rechnungsbetrages. Dies bedeutet, dass der Patient in den Fällen, in denen die Kasse bereits 90% der Rechnung erstattet, trotz Zusatzversicherung auf seinen Restkosten sitzen bleibt. Außerdem wird der HUK-Coburg eine relativ rigide Gesundheitsprüfung nachgesagt, so dass beileibe nicht alle Interessenten bei diesem Tarif auch wirklich zum Zuge kommen. Diesen Versicherten bleibt dann ebenso wie den Mitgliedern anderer Krankenkassen immerhin die Möglichkeit, sich mit anderen im Preis-Leistungs-Verhältnis günstigen Kostenerstattungstarifen wie dem DIP-Testsieger unter den Kostenerstattungstarifen, dem Zusatztarif AM9 der DKV, zu befassen (vgl. unten).